Wiener Familienzuschuß

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerzieher/innen mit Kindern vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
  • Das Familieneinkommen muss unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
  • Mindestens ein Elternteil muss im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder EWR-Bürger/in sein und bei der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Wien haben. 
  •  Nicht-Österreicher/innen: Bei der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Notwendige Unterlagen

  • Einkommensnachweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Antragsformular

Termin / Frist

  • Die Anträge für den Wiener Familienzuschuss können einen Monat vor dem ersten Geburtstag des Kindes eingereicht werden.
  • Der Familienzuschuss wird mit dem Beginn des Monats ausbezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt beziehungsweise vollständig nachgewiesen sind.
  • Der Familienzuschuss wird monatlich auf jenes Bankkonto ausbezahlt, das im Antragsformular angegeben wurde.

Zu beachten

  • Der Familienzuschuss ist nur für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes vorgesehen.
  • Die Höhe des Familienzuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
  • Wenn sich Änderungen bei den Voraussetzungen für den Familienzuschuss ergeben (zum Beispiel Höhe des Familieneinkommens, Auflösung des gemeinsamen Haushalts) sind die Bezieher/innen verpflichtet, die zuständige Regionalstelle der MAG ELF – Rechtsvertretung darüber zu informieren.
  • Wenn der Wiener Familienzuschuss zu Unrecht bezogen wurde, muss dieser zurückgezahlt werden.
  • Auf den Wiener Familienzuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe des Wiener Familienzuschusses

Die Höhe des Familienzuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig und kann in  der Größenordnung um 100 Euro liegen.