Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerzieher/innen mit Kindern vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
- Das Familieneinkommen muss unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
- Mindestens ein Elternteil muss im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder EWR-Bürger/in sein und bei der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Wien haben.
- Nicht-Österreicher/innen: Bei der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
Notwendige Unterlagen
- Einkommensnachweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Antragsformular
Termin / Frist
- Die Anträge für den Wiener Familienzuschuss können einen Monat vor dem ersten Geburtstag des Kindes eingereicht werden.
- Der Familienzuschuss wird mit dem Beginn des Monats ausbezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt beziehungsweise vollständig nachgewiesen sind.
- Der Familienzuschuss wird monatlich auf jenes Bankkonto ausbezahlt, das im Antragsformular angegeben wurde.
Zu beachten
- Der Familienzuschuss ist nur für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes vorgesehen.
- Die Höhe des Familienzuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
- Wenn sich Änderungen bei den Voraussetzungen für den Familienzuschuss ergeben (zum Beispiel Höhe des Familieneinkommens, Auflösung des gemeinsamen Haushalts) sind die Bezieher/innen verpflichtet, die zuständige Regionalstelle der MAG ELF – Rechtsvertretung darüber zu informieren.
- Wenn der Wiener Familienzuschuss zu Unrecht bezogen wurde, muss dieser zurückgezahlt werden.
- Auf den Wiener Familienzuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Höhe des Wiener Familienzuschusses
Die Höhe des Familienzuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig und kann in der Größenordnung um 100 Euro liegen.