Mehrkindzuschlag

Für das dritte und jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, besteht ein Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag von € 36,40 monatlich. Dieser Zuschlag ist abhängig vom Familieneinkommen des Kalenderjahres.Voraussetzungen:Das Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteiles und das seines mehr als sechs Monate im Kalenderjahr im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners bzw. Lebensgefährten darf das 12fache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung nicht übersteigen. 

Das Familieneinkommen durfte für das Jahr 2006 die Grenze von 45.000 Euro, für das Jahr 2007 die Grenze von 55.000 Euro und für das Jahr 2008 ebenfalls die Grenze von 55.000 Euro nicht überschreiten.Der Mehrkindzuschlag ist im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. In jenen Fällen, in denen es zu keiner Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung kommt (weil keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen), kann der Antrag auf Mehrkindzuschlag mit dem Formular E4 gestellt werden.