LEBEN IN FÜLLE

Während seit Jahrzehnten Abtreibung medial so präsentiert wird, als sei sie ein Eingriff unter anderen, während damit Frauen (und analog den betroffenen Männern als den Kindesvätern) die verheerenden Abtreibungsfolgen verheimlicht werden und so das Thema der Heilung der Abtreibungswunden gleichfalls tabuisiert wird, hat die katholische Kirche diesen Teufelskreislauf aus Verdrängung, Verschweigung, Lüge und Blindheit als erste Instanz durchbrochen.

In seiner Enzyklika Evangelium vitae (Das Evangelium vom Leben) aus dem Jahre 1995, welche ein großes Manifest für die Heiligkeit und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist, richtete sich Papst Johannes Paul II. in Kapitel 99 mit bewegenden Worten an die verwundeten Frauen. Er durchbrach das Tabu des Verschweigens. Er nannte die Wunde der Abtreibung beim Namen und sprach den betroffenen Frauen Hoffnung zu:

„Einen besonderen Gedanken möchte ich euch, den Frauen, vorbehalten, die sich für eine Abtreibung entschieden haben. Die Kirche weiß, wie viele Bedingtheiten auf eure Entscheidung Einfluss genommen haben können, und sie bezweifelt nicht, dass es sich in vielen Fällen um eine leidvolle, vielleicht dramatische Entscheidung gehandelt hat. Die Wunde in eurem Herzen ist wahrscheinlich noch nicht vernarbt. Was geschehen ist, war und bleibt in der Tat zutiefst unrecht. Lasst euch jedoch nicht von Mutlosigkeit ergreifen, und gebt die Hoffnung nicht auf. Sucht vielmehr das Geschehene zu verstehen und interpretiert es in seiner Wahrheit.“

Auch das Thema der Empfängnisverhütung und den unleugbaren – wiewohl weiterhin gesamtgesellschaftlich verschwiegenen – Zusammenhang zwischen Abtreibung und Verhütung hat die katholische Kirche immer wieder thematisiert. So etwa Johannes Paul II., als er vor einer Gruppe österreichischer Bischöfe feststellte:

„Die Einladung zu Empfängnisverhütung als einem vermeintlich ‚harmlosen’ Verhalten in der Beziehung zwischen den Geschlechtern ist nicht nur eine schleichende Leugnung der moralischen Freiheit des Menschen. Sie begünstigt (auch) ein depersonalisiertes Verständnis der Sexualität, die hauptsächlich auf den Augenblick beschränkt wird, und fördert in letzter Konsequenz jene Mentalität, aus der sich die Abtreibung ergibt und von der sie kontinuierlich genährt wird.“1

Zur Empfängnisverhütung selbst gilt nach wie vor die Enzyklika Papst Pauls VI. Humanae vitae aus dem Jahre 1968 als richtungsweisend. Daran heißt es:

„14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen –, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen.

Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden.

Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.

Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, dass solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt – auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muss; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.

(…)

16. (…) Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft (…).“

„Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu“:

Um diesen Sachverhalt einem breiten Leserkreis zugänglich zu machen, werden untenstehend Links angegeben, die anhand einiger wesentlicher Dokumente und Äußerungen der katholischen Kirche aufzeigen, was die katholische Kirche tatsächlich zum Thema Abtreibung und Verhütung sagt und denkt. Dies scheint umso dringender, als verwirrende Stimmen das Gut der Kirche zu trüben und so den Glauben der Kleinen zu verwirren suchen. Unterscheidung der Geister tut not. Die Texte tragen zu dieser Unterscheidung bei. Und als Frucht dieser Lektüre stellt sich das Selbstverständliche ein: Der Leser erkennt, dass die katholische Kirche leuchtend hell die Würde des Menschen verteidigt. Ihre Botschaft ist die Frohe Botschaft der Liebe.




Links:

Papst Pius XI.
Enzyklika „Casti connubii“. Über die christliche Ehe im Hinblick auf die gegenwärtigen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Familie und Gesellschaft und auf die diesbezüglich bestehenden Irrtümer und Mißbräuche (1930) 

Papst Paul VI.
Enzyklika „Humanae Vitae“. Über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens (1968) 

Vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre 
Instruktion „Donum Vitae“. Über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung (1987)

Papst Johannes Paul II.
Enzyklika „Evangelium Vitae“. Über den Wert und die Unantastbarkeit menschlichen Lebens (1995) 

Papst Johannes Paul II.
Brief an die deutschen Bischöfe zur Schwangerschaftskonfliktberatung (1998) 

Österreichische Bischofskonferenz 
Erklärung zum Schutz des Lebens (2001)

1. S. http://www.life-lobby.de/doku/abtrei/verhue.html