WAS IST DIE DEFINITION DER „KONTRAZEPTION“ (EMPFÄNGNISVERHÜTUNG) ?

(s. Clowes, Brian, Die Tatsachen des Lebens, HLI-Österreich, Wien 2002, 26).

Die klassische Definition des Wortes „Kontrazeption“ kommt aus dem Lateinischen (contra = gegen, und   concepto = empfangen). Diese Definition wurde von der Medizin bis zum Beginn der weitgehenden Entwicklung verschiedener Abtreibungsmittel in den späten 60er Jahren akzeptiert.

Ungefähr zu dieser Zeit  begannen Abtreibungsbefürworter und Bevölkerungskontroll-Gruppen absichtlich den Unterschied zwischen Verhütungsmitteln (welche die Vereinigung von Samenzelle und Ei verhindern) und Abtreibungsmitteln (welche das Leben des menschlichen Wesens im Frühstadium beenden, d.h. nach der Vereinigung von Samen- und Eizelle) zu verwischen. Diese semantische Ausflucht wurde aus drei Gründen begangen:

1)     um den Übergang von der Abtreibung als chirurgisches „Schlachterhandwerk“ zur stillen chemischen Tötung voranzutreiben, welche von der Öffentlichkeit viel eher akzeptiert wird; 

2)     um die Verfügbarkeit von Abtreibungsmitteln aufrechtzuerhalten, auch wenn es zu einem Verbot der chirurgischen Abtreibung kommen sollte; und 

3)     um die Verwendung von Abtreibungsmitteln zu fördern, welche insgesamt eine höhere Wirksamkeitsquote haben als Verhütungsmittel.