(hli.at)
Aus dem Munde der Abtreibungsbefürworter ist stets dasselbe „Argument“ zu
hören: Wenn wir weniger Abtreibungen haben wollen, dann haben wir noch mehr zu
verhüten. Diese wenn/dann-Gleichung ist vor allem eines: falsch. Darüber hinaus
ist sie auch noch verführerisch. Denn Untersuchungen und Statistiken zeigen,
daß in Wirklichkeit die Abtreibungszahlen steigen, wenn die
Verhütungspropaganda rollt. Was also läßt die Abtreibungszahlen tatsächlich
sinken? -
Anbei ein Bericht aus Polen.
Hier erfährt man, was wirkt. Das heißt, die Fakten kommen auf den Tisch, nicht
die Lügen.
Polens Weg zum gesetzlichen Schutz für Ungeborene
Von
Dr. phil Pawel Wosicki, Präsident der Polnischen Föderation der
Lebensschutzbewegungen, und Dr. techn. Antoni Zieba, Vizepräsident der
Polnischen Föderation der Lebensschutzbewegungen.
Nach
polnischem Recht war Abtreibung auf Verlangen der Frau viele Jahre lang
zulässig, von 1956 bis 1993. Die Gesetzeslage änderte sich erst nach
unablässiger Überzeugungsarbeit durch Lebensschützer, die in der
Polnischen Föderation der Lebensschutzbewegungen zusammenarbeiteten.
1993 wurde schließlich das "Gesetz über Familienplanung, Schutz des
menschlichen Embryos und Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer
Abtreibung" verabschiedet. Dieses neue Gesetz verbietet nun
Abtreibungen außer in sogenannten "Ausnahmefällen".
Einleitung
Zum besseren Verständnis des polnischen Lebensschutzgesetzes von 1993 müssen vorweg folgende Umstände erwähnt werden:
•
Polen ist das erste Land auf der Welt, welches unter demokratischen
Bedingungen die gesetzliche Zulässigkeit der Abtreibung abgeschafft und
durch eine Lebensschutzregelung ersetzt hat. Es ist das ein wichtiger
Präzedenzfall, weil es beweist, daß die gesetzliche Duldung der
Abtreibung nicht ein Grunderfordernis der Zivilisation darstellt. Und
das wiederum könnte allmählich auf der ganzen Welt einen Umschwung bei
der gesetzlichen Abtreibungsregelung in die Wege leiten.
•
Man muss die Ablehnung der gesetzlich zulässigen Abtreibung als Teil
des geistigen Erbes der Sozialbewegung "Solidarnosc" (Solidarität)
verstehen. Diese hat ja allgemein eine Veränderung in Gang gesetzt,
welche sich auf ganz Europa ausgewirkt hat. "Solidarnosc" hat sich von
Anfang an für die grundlegenden Freiheitsrechte eingesetzt, ohne dabei
das Wichtigste von allen - das Recht auf Leben - auszuschließen.
•
Das polnische Lebensschutzgesetz gehört auch zum Vermächtnis des
Papstes Johannes Pauls II. In seinem Pontifikat war die Verteidigung
der Rechte von Wehrlosen und Leidenden stets ein zentrales Anliegen.
•
Die Erfahrungen, die Polen hier im letzten Jahrzehnt gemacht hat,
geben den Lebensschützern auf der ganzen Welt ein schlagkräftiges
Argument in die Hand. Denn sie erweisen klar und unwiderlegbar, daß von
einem solchen Lebensschutzgesetz segensreiche Auswirkungen auf die
gesamte Gesellschaft ausgehen.
Die Vorgeschichte des Gesetzes
Hier
muß der bezeichnende Umstand betont werden, daß Abtreibungen in Polen
das erste Mal von den nationalsozialistischen Invasoren im Jahr 1942
legalisiert wurden. Die Rechtsvorschriften der Nazis (Verordnung vom 9.
3. 1942) erlaubten es polnischen Frauen, auf Verlangen eine Abtreibung
durchführen zu lassen. Für deutsche Frauen hingegen war das strengstens
verboten, sogar unter Todesstrafe. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden
Abtreibungen wieder verboten und damit der Rechtszustand der
Vorkriegszeit erneut hergestellt.
Das
zweite Mal wurde Abtreibung auf Verlangen der Frau am 27. April 1956
durch Parlamentsabgeordnete legalisiert, diesmal auf Befehl des
sowjetischen Diktators Josef Stalin. Dieses Gesetz blieb bis zum 7.
Jänner 1993 in Kraft. Die Rechtslage änderte sich erst nach einem
langen Feldzug der Lebensschützer. Dieser erreichte schließlich, daß
das "Gesetz über Familienplanung, Schutz des menschlichen Embryos und
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abtreibung" vom Parlament
beschlossen wurde. Dieses neue Gesetz verbietet nun Abtreibungen
außer in sogenannten "Ausnahmefällen". Damit war aber in Polen das
Ringen um den gesetzlichen Lebensschutz noch nicht abgeschlossen.
Im
Jahr 1996 novellierte eine nachkommunistische Volksvertretung dieses
Gesetz in der Weise, daß nun Abtreibung "aus sozialen Indikationen"
erlaubt sein sollte. Diese novellierte Fassung des Gesetzes wurde zwar
am 20. November 1996 vom Staatspräsidenten, Aleksander Kwasniewsky,
gegengezeichnet. Der Verfassungsgerichtshof Polens erklärte jedoch die
Gesetzesnovelle für verfassungswidrig. Damit erlangte im Dezember 1997
das ursprüngliche Gesetz vom 7. Jänner 1993 wieder Rechtsgültigkeit,
nachdem es ein Jahr lang außer Kraft gesetzt war.
Die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes stützte sich dabei auf folgende Argumente:
I. Gemäß seiner Verfassung ist Polen ein demokratischer Rechtsstaat.
II. Das bedeutet, daß in Polen alle Personen dieselben Rechte haben, insbesondere steht –
1. jeder Person das grundsätzliche Recht auf Leben zu.
2. Es gibt keinen hinreichenden Grund dafür, einem ungeborenen Kind den Status einer Person abzusprechen.
3. Als Person hat das ungeborene Kind aber von der Empfängnis an das Recht auf Leben.
4.
Abtreibung aus sozialen Indikationen (oder bereits auf bloßes
Verlangen der Mutter) verletzt dieses Lebensrecht des ungeborenen
Kindes.
5.
Ein Gesetz, das Abtreibung aus sozialen Indikationen oder auf
Verlangen der Frau zuläßt, steht daher im Widerspruch zur polnischen
Verfassung.
Die materiellen Bestimmungen des Gesetzes
Es verbietet Abtreibungen, außer in drei Fällen:
• Wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter bedroht,
• wenn der Fötus schwere Schäden aufweist und
• wenn der Verdacht besteht, daß die Schwangerschaft durch eine rechtswidrige Handlung entstanden ist.
Das Gesetz bestraft nur den Arzt, der die Abtreibung durchführte, nicht jedoch die Frau, die sich dem Eingriff unterzogen hat.
Welche gesellschaftlichen Auswirkungen waren festzustellen, nachdem dieses Gesetz Rechtskraft erlangt hatte?
Das Gesetz ist nun schon seit mehr als 10 Jahren in Kraft. In dieser Zeit hat sich viel zum Besseren gewendet:
•
Das wichtigste Ergebnis des polnischen Lebensschutzgesetzes ist der
unglaubliche Rückgang bei der Zahl der Abtreibungen, die in Polen
durchgeführt werden. Interessant und erwähnenswert ist dabei, daß die
Verminderung der gemeldeten Abtreibungszahlen bereits Anfang der
Achtzigerjahre eingesetzt hat. In dieser Zeit haben nämlich die
Lebensschutzbewegungen begonnen, ihre Tätigkeit zu entfalten, und die
Stimme der katholischen Kirche mit der Lehre des Papstes Johannes Pauls
II wurde unüberhörbar.
•
Weiters hat sich die Mutterschafts-Gesundheitsstatistik gebessert. Die
Anzahl der weiblichen Todesfälle, die in Zusammenhang mit
Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett stehen, nimmt stetig ab (im
gesamten Zeitraum wurde lediglich ein einziger Todesfall gemeldet, der
auf eine gesetzwidrige Abtreibung zurückzuführen war); die Themen
Mutterschaft und Weitergabe des Lebens sind stärker in das Bewußtsein
der Gesellschaft gerückt (die Zahl der minderjährigen Mütter nimmt
übrigens auch ab); sowohl die Sterblichkeitsrate von Neugeborenen als
auch die Anzahl an Fehlgeburten gehen zurück.
Dies
sind die wesentlichen Auswirkungen, die das Lebensschutzgesetz in Polen
mit sich gebracht hat. Der Erfolg dieses Gesetzes hat aber noch andere
Aspekte und die sind ebenso interessant. Die Einwände dagegen aus dem
Lager der Abtreibungsbefürworter stützen sich nämlich immer auf
irgendwelche angebliche schädliche Nebenwirkungen des Gesetzes. Solche
Einwände wurden auch während der parlamentarischen Behandlung dieses
Gesetzesantrages erhoben. Sie stellen die übliche Argumentationslinie
von Abtreibungsbefürwortern auf der ganzen Welt dar. Wir möchten dazu
eine Gegenüberstellung präsentieren, die klar und deutlich erkennen
läßt, daß diese Einwände eigentlich jedweder Grundlage entbehren. Im
Gegenteil: Es läßt sich so aufzeigen,
• daß sich bei den polnischen Frauen die Daten der Mutterschafts-Gesundheitsstatitik stetig gebessert haben,
• daß die allgemeine Einstellung der Öffentlichkeit zur Weitergabe des Lebens offener geworden ist und
• daß die Anzahl von Sterbefällen vor der Geburt abgenommen hat.
Vergleichen wir die folgenden Vorhersagen mit der tatsächlichen Entwicklung:
|
EINWÄNDE,
DIE WÄHREND DER PARLAMENTARISCHEN DEBATTE ÜBER DEN GESETZESANTRAG ERHOBEN
WURDEN
|
DIE TATSÄCHLICHEN VERHÄLTNISSE
|
|
1.
Die Spitäler werden komplett mit Frauen belegt sein, die eine Abtreibung
illegal und unter schlechten hygienischen Bedingungen riskiert haben.
|
Die
Anzahl von Todesfällen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und
Wochenbett nimmt stetig ab (80 im Jahr 1991 und 25 im Jahr 2000).
|
|
2.
Die gesetzlich verpflichteten Mütter stehen dann ohne fixes Einkommen und
ohne jede Unterstützung da.
|
Die
zur Verfügung stehenden Unterkünfte, Unterstützungen und Zuwendungen für schwangere
und stillende Mütter werden gar nicht voll ausgenützt.
|
|
3.
Die Gefängnisse werden mit Frauen überfüllt seien, die wegen einer Abtreibung
verurteilt wurden.
|
Nur
die Ärzte und das medizinische Personal können nach diesem Gesetz wegen einer
Abtreibung bestraft werden, nicht jedoch die Frau, die sie hat durchführen
lassen.
|
|
4.
Die Zahl der Kindesweglegungen und ermordeten Neugeborenen wird dramatisch
ansteigen.
|
Die
Zahl der Kindes-Morde hat sogar abgenommen (59 in 1992 und 26 in 2001), die
Gesamtzahl der Todesfälle von weggelegten Kleinkindern zwischen 1991 und 2001
war 18.
|
|
5.
Ungewollte Schwangerschaften bei minderjährigen Mädchen werden radikal
zunehmen.
|
Die
Zahl von Müttern unter 19 Jahren ist am Abnehmen (1990 waren sie 8% und im
Jahr 2001 7%).
|
|
6.
Es wird mehr Fehlgeburten geben, die als ungewollt gemeldet wurden (aber
tatsächlich von den Frauen selbst verursacht worden sind).
|
Die
Anzahl der Fehlgeburten hat insgesamt abgenommen.
(Siehe
Tabelle 1).
|
|
7.
Todesfälle, die mit Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett in Zusammenhang
stehen, werden an Häufigkeit zunehmen.
|
Todesfälle,
die mit Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett in Zusammenhang stehen, sind
weniger geworden. Abgenommen hat auch die Zahl von Behandlungen
gynäkologischer Komplikationen, bei denen als Ursache Verdacht auf illegale
Abtreibung besteht.
(Siehe
Diagramm 2)
|
Die Reaktion auf das Gesetz in der Gesellschaft Polens
Die
gesellschaftliche Akzeptanz der Abtreibung nimmt schon seit längerer
Zeit ab. Noch 1992 gaben bei einer Umfrage 26% der Befragten an, daß
Abtreibung ohne Einschränkung erlaubt sein soll. Diese Zahl ist
beträchtlich zurückgegangen und heute befürworten sie nur mehr 16% der
Polen. Die überwiegende Mehrheit der polnischen Staatsbürger ist heute
der Meinung, Abtreibungen sollen in all den Fällen verboten bleiben,
die von dem Lebensschutzgesetz als illegal bezeichnet werden.
Leider
hat in demselben Zeitraum die Zustimmung dazu, daß Abtreibung unter
gewissen Umständen erlaubt sein soll, weniger stark abgenommen. Das
beweist aber, daß das Gesetz, wie es zur Zeit in Kraft ist, doch einen
effektiven Einfluß auf die Einstellungen zur Abtreibung ausübt. (siehe
Diagramm 1)
Das Ergebnis einer dieser Meinungsumfragen wird im Folgenden vorgestellt:
Diagramm 1
Sollte ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt sein, wenn...
Quelle:
Meinungsforschungszentrum, Noviana 2006
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Wie sehr das Gesetz tatsächlich zum Lebensschutz beiträgt
Es
ist an der Zeit, eine angemessene Würdigung des Einflusses vorzunehmen,
den das Lebensschutzgesetz bisher ausgeübt hat. Die folgenden kurzen
Auskünfte beruhen auf offiziellen Regierungsangaben. Wir hoffen, daß
sie die häufigsten Fragen zu dem Thema beantworten:
• Hat die Zahl der Abtreibungen tatsächlich abgenommen, seit das Lebensschutzgesetz in Polen beschlossen worden ist?
Jawohl!
Siehe beigefügte Tab. 1. Sie zeigt die Anzahl der erlaubten
Abtreibungen, die jedes Jahr registriert wurden. Die Zahlen lassen eine
rasche Abnahme erkennen. Die einzige Ausnahme dazu ist das Jahr 1997,
damals war das Gesetz teilweise außer Kraft gesetzt. Im Allgemeinen hat
sich die Zahl der Abtreibungen jedes Jahr vermindert.
Tab. 1: Anzahl der registrierten Abtreibungen: 1988-2004
|
Jahr
|
Abtreibungen insgesamt
|
Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der
Mutter
|
Gesundheits-
mängel des empfangenen Kindes
|
Schwangerschaft durch ein Verbrechen verursacht
(Inzest, Vergewaltigung)
|
Natürliche Fehlgeburten
|
|
1988
|
105 333
|
|
|
|
59 076
|
|
1989
|
82 137
|
|
|
|
59 549
|
|
1990
|
59 417
|
|
|
|
59 454
|
|
1991
|
30 878
|
|
|
|
55 992
|
|
1992
|
11 640
|
|
|
|
51 802
|
|
1993
|
777
|
736
|
32
|
9
|
53 057
|
|
1994
|
782
|
689
|
74
|
19
|
46 970
|
|
1995
|
559
|
519
|
33
|
7
|
45 300
|
|
1996
|
495
|
457
|
40
|
8
|
45 054
|
|
1997
|
3 047
|
409
|
107
|
7
|
44 185
|
|
1998
|
310
|
211
|
46
|
53
|
43 959
|
|
1999
|
151
|
94
|
50
|
1
|
41 568
|
|
2000
|
138
|
81
|
55
|
2
|
41 007
|
|
2001
|
124
|
63
|
56
|
5
|
40 559
|
|
2002
|
159
|
71
|
82
|
6
|
41 707
|
|
2003
|
174
|
59
|
112
|
3
|
42 381
|
|
2004
|
193
|
62
|
128
|
3
|
42 183
|
Quelle: Die Statistischen Jahrbücher.
Der regierungsamtliche Bericht über die Durchführung des
Lebensschutzgesetzes "Über Familienplanung, Schutz des menschlichen
Embryos und Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abtreibung".
• Wie groß ist
das Problem der geheim durchgeführten Abtreibungen in Polen? Sind die
Berichte zutreffend, daß sie geradezu massenhaft vorgenommen werden?
Man
muß wohl voraussetzen, daß die offiziellen Statistiken über die Zahl
der Abtreibungen von der Realität abweichen. Aus den jährlichen
Regierungsberichten ist zu entnehmen, daß pro Jahr mehrere Dutzend
derartiger Fälle zum Gegenstand einer behördlichen Untersuchung werden.
Im Jahr 2005 zum Beispiel gab es 56 gemeldete Fälle illegaler
Abtreibungen. Die Organe der Staatsanwaltschaft sind bei der Verfolgung
gesetzwidriger Abtreibungen nicht aktiv genug. Deren Zahl ist, wie
schon erwähnt, sicher größer als die der aufgedeckten Fälle. In den
Zeitungen findet man eine wahre Flut von Inseraten, die "Regulierung
der Menstruation" oder "gynäkologische Eingriffe" anbieten (allesamt
nur getarnte Ausdrücke für Abtreibungen). Wenn man deren Zahl mit den
wenigen Fällen illegaler Abtreibungen vergleicht, die von der
Staatsanwaltschaft tatsächlich aufgegriffen wurden, hat man ein
deutliches Indiz für den Mangel an Diensteifer bei den
staatsanwaltschaftlichen Organen.
Die
tatsächliche Zahl der illegalen Abtreibungen in Polen läßt sich nicht
leicht abschätzen, trotzdem gibt es keinerlei Beweise dafür, daß ihre
Zahl besonders hoch sei. Im Gegenteil, die Tatsache, daß kaum noch
Spätwirkungen von Abtreibungen, wie nachfolgende gynäkologische
Komplikationen, bekannt werden, ist ein signifikanter Hinweis darauf,
daß illegale Abtreibungen kein ernsthaftes gesellschaftliches Problem
mehr darstellen.
All
das ermöglicht es uns, die glaubwürdige Behauptung aufzustellen, daß
illegale Abtreibungen - obzwar immer noch ein Problem – so doch sicher
kein Massenphänomen mehr sind, wie es vom polnischen Zweig der IPPF
(International Planned Parenthood Federation, dem größten
internationalen Abtreibungsnetzwerk) dargestellt wurde. Behauptungen
dieser Art entbehren jeder sachlichen Grundlage und haben nur zum Ziel,
die Öffentlichkeit irre zu führen sowie den Zweck und die segensreichen
Auswirkungen des Lebensschutzgesetzes zu diskreditieren.
•
Wenn die Zahl der Abtreibungen tatsächlich abgenommen hat, wie
erklärt sich dann die Tatsache, daß die Geburtenrate in Polen nicht
angestiegen ist?
Die
Abnahme der Geburtenrate ist ein besorgniserregendes, ja ein
alarmierendes Phänomen. Sie ist aber nicht einfach ein direktes
Resultat der illegalen Abtreibungen. Vielmehr ist sie verschiedenen
langfristigen demographischen Trends zuzuschreiben, als da sind:
• Die abnehmende Zahl an Eheschließungen,
• Verschiebungen in der Altersstruktur der Frau bei der Mutterschaft,
•
das immer größer werdende Problem der Sterilität, das man einfach als
eine Zivilisationserscheinung ansehen muß, und schließlich
• die geänderten Verhaltensmuster und Leitbilder für die Gestaltung des modernen Familienlebens.
•
Hat es nicht einen Anstieg bei der Zahl gynäkologischer
Komplikationen gegeben, die von illegalen Abtreibungen verursacht sein
könnten?
Nein,
ganz im Gegenteil! Wie aus Diagramm 2 zu entnehmen ist, ist die Zahl
von Todesfällen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt oder
Wochenbett insgesamt zurückgegangen. Diese Beobachtung - zusammen mit
der abnehmenden Zahl spontaner Fehlgeburten betrachtet - beweist, daß
sich die Fortpflanzungshygiene der Frauen allgemein gebessert hat. Wenn
die Behauptungen über die große Anzahl illegaler Abtreibungen in Polen
den Tatsachen entsprochen hätten, dann hätten wir auch einen Anstieg
bei der Zahl der Fehlgeburten feststellen müssen sowie vermehrte
Todesfälle von Frauen als Folge von Komplikationen nach illegalen
Abtreibungen.
Diagramm 2
Anzahl von Todesfällen, die in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett standen
HTML clipboard
Rechtskraft des Lebensschutzgesetzes: Jänner 1993
Quelle:
Demographische Jahrbücher 1945 – 1999. GUS, Abteilung für Amtliche
Statistik. Polnischer Regierungsbericht über die Durchführung des
Lebensschutzgesetzes „Über Familienplanung, Schutz des menschlichen
Embryos und Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abtreibung“.
Eine weitere positive Auswirkung, die
das Gesetz mit sich gebracht hat, ist die Einführung des "Programms zur
Verbesserung der vorgeburtlichen Fürsorge in Polen". Es hat unter
anderem zu einer Verringerung der Anzahl von Todesfällen bei
Neugeborenen geführt, und zwar von 1,62% im Jahr 1993 auf 0,64% im
Jahre 2005.
•
Hat die strafrechtliche Sanktionierung der Abtreibung eine gestiegene
Zahl von Kindesmorden mit sich gebracht, die von den Müttern
unmittelbar nach der Geburt verübt werden?
Ganz
im Gegenteil! Wie man aus Diagramm 3 entnehmen kann, nimmt die
Häufigkeit von Kindesmorden konstant ab. Wenn man aus einzelnen
derartigen Fällen Schlagzeilen macht und die Sache noch dazu so
dargestellt, als wären sie geradezu durch das Lebensschutzgesetz
herbeigeführt worden, so hat man damit eigentlich menschliche Tragödien
in zynischer Weise mißbraucht, um die öffentliche Meinung zu
manipulieren und zu steuern.
Diagramm 3
Anzahl an Kindesmorden in Polen
HTML clipboard
Rechtskraft des Lebensschutzgesetzes: Jänner 1993
Quelle:
Polnischer Regierungsbericht über die Durchführung des
Lebensschutzgesetzes „Über Familienplanung, Schutz des menschlichen
Embryos und Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abtreibung“.(aus
den Jahren 2001 und 2005)
• Wie häufig kommt es vor, daß Frauen ihre Neugeborenen in den Spitälern zurücklassen?
Die
Anzahl von Kindern, die in Spitälern zurückgelassen werden - außer
wegen ihres Gesundheitszustandes - ist ungefähr 1000 pro Jahr. Es muß
dabei aber hinzugefügt werden, daß sie kein ernsthaftes
gesellschaftliches Problem darstellen. Meist finden sich Pflegeeltern
für sie oder sie werden bald von Familien adoptiert. Von Seiten der
Abtreibungsbefürworter wird hier argumentiert, daß diese Kinder gar
nicht geboren worden wären, wenn es das Lebensschutzgesetz nicht gäbe.
Das heißt aber letztlich, daß sie schon getötet worden wären, bevor sie
überhaupt geboren wurden, und das halten diese Leute für die bessere
Lösung.
• Übt das Lebensschutzgesetz einen Einfluß auf die Einstellung der jungen Menschen aus?
Ja,
ganz bestimmt. Als Beweis dafür könnte man anführen, daß die
Schwangerschaften bei minderjährigen Mädchen signifikant abgenommen
haben, wie man aus dem Diagramm 4 entnehmen kann.
Diagramm 4
Schwangerschaften minderjähriger Mädchen in Polen
Rechtskraft des Lebensschutzgesetzes: Jänner 1993
Quelle: GUS, Abteilung für Amtliche Statistik 2004.
•
Wie sind die Aussichten für die Zukunft? Was kommt bezüglich der
Lebensschutzgesetzgebung in den nächsten Jahren auf Polen zu?
Der
Staatspräsident, Prof. Lech Kaczyhski, sowie die Regierung unter
Jarostaw Kaczyhski von der Partei für Recht und Gerechtigkeit (Prawo i
Sprawiedliwosc) garantieren dafür, daß dieses Gesetz in der nahen
Zukunft nicht geändert wird. Die meisten politischen Parteien in Polen
halten das Gesetz für einen optimalen Kompromiß und wollen es
ihrerseits auch nicht mehr novellieren.
Wie
wir oben schon aufgezeigt haben, nimmt allgemein die gesellschaftliche
Akzeptanz für Abtreibungen ab. Die überwiegende Mehrheit der polnischen
Staatsbürger ist der Meinung, daß das Lebensrecht von Ungeborenen durch
Gesetz zu schützen ist und daß das Lebensschutzgesetz in der
gegenwärtigen Form in Kraft bleiben soll.
•
Bietet das "Gesetz über Familienplanung, Schutz des menschlichen
Embryos und Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abtreibung"
allen Ungeborenen ausreichenden Schutz?
Leider
bietet es keinen Schutz für Kinder, die entweder krank sind, deren
Empfängnis durch ein Verbrechen herbeigeführt wurde oder deren Wachstum
im Mutterleib ein Risiko für die Gesundheit der Mutter bedeutet. Das
stellt besonders deswegen eine schändliche Diskriminierung dar, weil es
sich dabei gerade um Kinder handelt, deren man sich mit besonderer
Fürsorge annehmen sollte. Die Lebensschützer sind sich jedoch darüber
im Klaren, daß für die Herstellung des vollen gesetzlichen Schutzes
aller Ungeboren noch eine große Aufklärungs-Anstrengung notwendig ist,
da die Menschen das derzeitige Gesetz im Großen und Ganzen für
ausreichend halten. Diese Aufklärung der Gesellschaft, die eine
gebührende Achtung vor dem Leben eines jeden menschlichen Wesens von
der Empfängnis bis zum natürlichen Tod erreichen will, bleibt das
vordringliche Ziel der Polnischen Föderation der Lebensschutzbewegungen.
Schlußbemerkungen
In
Summe beweisen die oben erwähnten Tatsachen klar und eindeutig, daß
sich das Lebensschutzgesetz sehr zum Vorteil der empfangenen Kinder,
der Frauen, der Familien und der ganzen Gesellschaft ausgewirkt hat.
Propaganda, die darauf abzielt, das Gesetz zu diskreditieren und die
Erlaubtheit des Schwangerschaftsabbruches wieder auszuweiten, entpuppt
sich so als ein gesellschaftlich höchst destruktives Unterfangen. Der
gesamte Meinungsaustausch über die praktische Durchführung dieses
Gesetzes sollte zu besseren Methoden für den Schutz der Ungeborenen,
der Mütter und der Familien führen. Keinesfalls dürfte er dazu
mißbraucht werden, das verfassungsmäßige Recht auf Leben wieder in
Frage zu stellen, das ja vom polnischen Verfassungsgerichtshof im Jahr
1997 bestätigt worden ist..
Die
Polnische Föderation der Lebensschutzbewegungen besteht aus fast 140
Lebensschutzgruppen aus dem ganzen Land. Da sie eine unpolitische
Körperschaft ist, konzentriert sich die Bewegung darauf, jene Politiker
zu unterstützen, die für die Sache des Lebensschutzes im polnischen
Parlament offen eintreten, obgleich sie damit oft auf Unverständnis
stoßen und manchmal geradezu gemieden werden. Wir bemühen uns, auch
andere Abgeordnete dahingehend zu instruieren, daß auch sie
letztendlich den Standpunkt des Lebensschutzes vertreten. Weiters ist
es unser Ziel, die öffentliche Meinung zu ändern, damit mehr und mehr
Menschen diese Wahrheit erkennen und sich zu eigen machen, daß jedes
menschliche Wesen dasselbe Recht auf Leben hat: Eines, das gerade erst
empfangen wurde, ein Neugeborenes ebenso wie Junge und Alte, Gesunde
und Kranke.
Das
soll aber nicht heißen, daß die Polnische Föderation der
Lebensschutzbewegungen sich ausschließlich mit den juristischen
Aspekten des Lebensschutzes befaßt. Die meisten Lebensschutzbewegungen,
die zu der Föderation gehören, sind Gruppen und Organisationen, die den
schwangeren Frauen und ihren Familien unmittelbar mit praktischer Hilfe
zur Hand gehen. Der gesetzliche Schutz der Ungeborenen jedoch war schon
immer unser Hauptanliegen und wird es weiterhin bleiben.
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in englischer Sprache abrufbar:
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